Wissenswertes

H A U S O R D N U N G

 „REGELN FÜR EIN SINNVOLLES MITEINANDER AN UNSERER SCHULE“

 1. Grundregeln:
Schüler, Lehrer und Angestellte unserer Schule wollen in einer angenehmen Atmosphäre miteinander arbeiten und leben. Die Grundregel für das Miteinander lässt sich schlicht formulieren:
Was du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“
Um sich wohl zu fühlen und eine gute Lernatmosphäre zu schaffen, muss jeder seinen Beitrag leisten.
Wir begegnen unseren Mitschülern und Lehrern freundlich und hilfsbereit.
Sämtliche Formen von Gewalt an unserer Schule sind kein Mittel zum Lösen von Problemen. Das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild und Ton sind von allen zu respektieren. An unserer Schule gilt das Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
Intoleranz und rechtsextremistische Äußerungen jeglicher Art sind verboten.
 
2. Andachten und Schulgottesdienste:
Gemeinsam starten wir nach dem Wochenende in die neue Schulwoche. Entsprechend unserem evangelischen Profil besuchen alle Schülerinnen und Schüler die montäglichen Andachten. Ebenso ist für alle die Teilnahme an den Schulgottesdiensten verbindlich.
Die Stille beim Gebet wird respektiert.
 
3. Verhalten in den Pausen:
Alle sollen sich nach Möglichkeit frei in unserem Schulhaus bewegen. Einige Regeln müssen jedoch beachtet werden:
  • Wenn es das Wetter erlaubt, verlassen alle Schüler(Innen) der klassen 5 – 7 zur Hofpause (10:55 – 11:25 Uhr) das Gebäude.
  • Auf dem Schulhof achten alle auf eine pflegliche Behandlung der Beete,
Spielgeräte, Sportgeräte. (Bei der Nutzung der Sportgeräte ist die Nutzungsordnung einzuhalten.)
  • Die Ordnungsschüler(Innen) reinigen die Tafel.
  • Die Fenster sind geschlossen zu halten.
  • Müll gehört in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
  • An unserer Schule ist die Benutzung von Mobiltelefon, Tonwiedergabegeräten und Spielkonsolen verboten.
  • Das Werfen von Schneebällen ist untersagt. Bei Verstoß ist mit Konsequenzen zu rechnen.
4. Umgang mit schulischem und privatem Eigentum:
Mit den materiellen Werten der Schule und dem Eigentum der Mitschüler und anderer Personen ist achtsam und rücksichtsvoll umzugehen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden. Die unbefugte Benutzung technischer Geräte und ähnlicher Einrichtungsgegenstände der Schule ist untersagt.
5. Verlassen des Schulgeländes:
Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, einschließlich Pausen und Freistunden, ist aus Sicherheitsgründen streng verboten! Es ist jedoch möglich, sich in begründeten Ausnahmefällen beim Klassenlehrer abzumelden. Sollte dieser verhindert sein, erfolgt die Abmeldung bei der Schulleitung.
Diese Hausordnung wird durch die Brandschutzordnung, den Alarmplan, den Regelkatalog, die Unterrichtszeiten und den Belehrungskatalog ergänzt.
 
Antidiskriminierungsregel:
„Die Veranstaltenden behalten sich vor, von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitistische oder sonstige Menschen verachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“

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